Sicherung des Fachkräftebedarfs

Handshake vor Baustellenhintergrund; Quelle: istockphoto.com/webphotographeer
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"Made in Germany" ist weltweit ein Gütesiegel. Es steht für Qualität, Innovationsfreude und fundiertes Fachwissen. Damit dies so bleibt, braucht Deutschland auch in Zukunft qualifizierte Arbeitskräfte. Sie sind eine Kernbedingung für Erfolg und Wohlstand in unserem Land. Ausreichende und gut ausgebildete Fachkräfte entscheiden über die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft.

Deshalb hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie der Bundesagentur für Arbeit die Fachkräfteoffensive im In- und Ausland gestartet. Ihr Ziel ist es, die Öffentlichkeit, Unternehmen und Fachkräfte über Ursachen und Auswirkungen zum Thema Fachkräfte zu informieren und zu sensibilisieren.

Zuwanderung aktiv gestalten

Unser Land braucht eine offenere Willkommenskultur und offenere Zuwanderungspolitik für Fachkräfte. Ohne die Zuwanderung gut qualifizierter Fachkräfte wird die Sicherung der Fachkräftebasis nicht gelingen. Deswegen muss sich Deutschland auch für Fachkräfte aus dem außereuropäischen Raum öffnen, um im Wettbewerb um die klügsten Köpfe bestehen zu können. Hierzu hat die Bundesregierung wichtige Änderungen im Zuwanderungsrecht auf den Weg gebracht.

Mit der im August 2012 eingeführten Blauen Karte EU erhalten Akademiker und vergleichbar Qualifizierte die Möglichkeit, in Deutschland zu arbeiten und zu leben. Sie müssen dafür neben einem der Ausbildung entsprechenden Arbeitsvertrag ein Gehalt von mindestens 46.400 Euro nachweisen. In Engpassberufen reicht ein Gehalt von knapp 36.192 Euro. Nach 21 Beschäftigungsmonaten erhalten die Inhaber der Blauen Karte ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht, wenn sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

Zudem wird die Arbeitsaufnahme für ausländische Studenten und Absolventen deutscher Hochschulen in Deutschland erleichtert: Zuwanderungswillige Akademiker dürfen für die Dauer von sechs Monaten in Deutschland einen Arbeitsplatz suchen, wenn ihre Existenzgrundlage während dieser Zeit gesichert ist.

Durch eine Überarbeitung der Beschäftigungsverordnung wird ab Juli 2013 auch beruflich Qualifizierten mit einer der deutschen Berufsausbildung vergleichbaren anerkannten Qualifikation der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ermöglicht in noch festzulegenden Berufen, in denen ein Fachkräftebedarf besteht.

Mit diesen Öffnungen beschreiten wir neue Wege hin zu einer modernen, an den wirtschaftlichen Notwendigkeiten ausgerichteten Zuwanderungspolitik. In einem nächsten Schritt gilt es, das deutsche Zuwanderungsrecht stärker mit angebotsorientierten Elementen zu verbinden (Arbeitsmarktzugang ohne Arbeitsplatzzusage), wie dies z.B. in einem Punktesystem der Fall ist.

Ausbildung und Beruf

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Start der Kampagne zur Fachkräftesicherung am 05.06.2012

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