Europäische Energiepolitik
EU-Energieziele und -Maßnahmen
Die ehrgeizigen - nationalen wie europäischen - Energieziele können nicht ohne eine abgestimmte Energiepolitik auf Ebene der Europäischen Union (EU) erreicht werden. Für eine auch in Zukunft sichere und bezahlbare Energieversorgung brauchen wir unsere europäischen Partner.
Dafür ist ein funktionierender Binnenmarkt von entscheidender Bedeutung. Auch für den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Klimaschutz sind EU-weite Regelungen nötig, wenn wir die Potenziale in Europa optimal nutzen wollen.
Eine erfolgreiche EU-Energiepolitik bedeutet für das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), sich auf EU-Ebene für einen möglichst kostengünstigen Umbau der Energieversorgung einzusetzen. Nur so können Europa als Wirtschaftsstandort und Deutschland als sein wichtigster Industriestandort wettbewerbsfähig bleiben.
Bündelung der EU-Energiekompetenzen
Die Europäische Union hat sich schon ambitionierte energie- und klimapolitische Ziele gesetzt: Die so genannten "20-20-20-Ziele" verpflichten die EU-Mitgliedstaaten, bis 2020
die Treibhausgasemissionen um mindestens 20 % gegenüber 1990 zu reduzieren,
eine Energieeffizienzsteigerung in Richtung 20 % anzustreben,
einen Anteil von 20 % erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch zu erreichen.
Im Vertrag von Lissabon - in Kraft seit Dezember 2009 - wurden erstmals die energiepolitischen Kompetenzen der EU in einer Norm gebündelt. Damit wurden die Zuständigkeiten der europäischen Ebene in der Energiepolitik (auch in Abgrenzung zu den Mitgliedstaaten) klar zum Ausdruck gebracht. Art. 194 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) spiegelt somit die gestiegene politische Bedeutung europäischer Energiepolitik wider.
Auf europäischer Ebene sollen vor allem Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit der Binnenmarkt für Strom und Gas funktioniert und der notwendige grenzüberschreitende Netzausbau gefördert wird. Die Entscheidung über den nationalen Energiemix bleibt jedoch Sache der Mitgliedstaaten. Jedes Land kann also auch zukünftig frei über den Anteil einzelner Energieträger am Erzeugungsmix entscheiden.
Deutlich wird dies am Beispiel der Kernenergie. Es ist Sache der Mitgliedstaaten, welche Rolle die Kernenergie in der künftigen Energieversorgung spielen soll. Darüber hinaus soll die Energieeffizienz gesteigert, der Konsumentenschutz verbessert, die Vorreiterrolle bei Innovationen ausgebaut und die Stimme Europas in den Energieaußenbeziehungen gestärkt werden.
Die EU-Energiestrategie
Im November 2010 schrieb die EU-Kommission den Energie-Aktionsplan von 2007 mit ihren Mitteilungen zur EU-Energiestrategie 2011-2020 und zum Energieinfrastrukturpaket 2020/2030 fort. Darin stellt die Kommission ihre Vorstellungen von der zukünftigen Richtung der EU-Energiepolitik dar. Im Februar 2011 entschieden die Staats- und Regierungschefs bei einem Europäischen Rat zu Energiefragen über die künftigen Schwerpunkte.
Aus deutscher Sicht sind die wichtigsten Ergebnisse des Energiegipfels: Die Staats- und Regierungschefs haben sich zur zügigen Vollendung des EU-weiten Binnenmarktes für Strom und Gas einschließlich des notwendigen Infrastrukturausbaus bekannt. Darüber hinaus haben sie die tragende Rolle der Marktteilnehmer für Bau und Finanzierung des Netzausbaus betont und die Notwendigkeit verstärkter Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz in allen Mitgliedstaaten unterstrichen.
Der Energiefahrplan 2050
Im Dezember 2011 legte die EU-Kommission ihren Energiefahrplan 2050 (Energy Roadmap 2050) vor. Er skizziert Elemente einer langfristigen Energiestrategie, mit deren Hilfe das von den EU-Staats- und Regierungschefs verkündete Ziel erfüllt werden soll, bis zum Jahr 2050 85-90% der EU-Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Wert des Jahres 1990 einzusparen.
Der Energiefahrplan basiert auf dem Befund, dass bei der derzeitigen Politik die CO2-Emissionen bis 2050 lediglich um 40% gegenüber dem Jahr 1990 reduziert werden. Ziel des Energiefahrplans ist es, Grundzüge einer europäischen Energiestrategie mit Wirkung über das Jahr 2020 hinaus aufzuzeigen. Dabei wird berücksichtigt, dass es für die Mitgliedstaaten eine Vielzahl an Wegen hin zu einer dekarbonisierten Energieversorgung geben kann. Bei der Wahl des nationalen Energiemix gilt das Subsidiaritätsprinzip.
Die dänische Ratspräsidentschaft verabschiedete anlässlich des Energieministerrates am 15. Juni 2012 Schlussfolgerungen der Präsidentschaft zum Energiefahrplan 2050 (PDF: 105 KB) (mit Unterstützung von 26 Mitgliedstaaten).