Stromnetze der Zukunft: Herausforderungen und Antworten
Netzausbau
Die Energiewende stellt neue Herausforderungen an den Stromtransport. Denn die Erzeugungsstruktur ändert sich. Der im Norden Deutschlands erzeugte Strom aus Windenergieanlagen und aus neuen konventionellen Kraftwerken muss zu den Verbrauchsschwerpunkten im Westen und Süden transportiert werden.
Ziel des BMWi ist es, die Netzlandschaft möglichst schnell für den Umstieg auf die erneuerbaren Energien zu rüsten. In einem mehrstufigen Verfahren werden die notwendigen Maßnahmen zum Netzausbau unter Beteiligung der Öffentlichkeit entwickelt.
Netzentwicklungsplan 2012 - Meilenstein für den Umbau der Energienetze
Ein wichtiger Meilenstein beim Umbau der Energieversorgung wurde am 26. November 2012 erreicht. Der Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA), Jochen Homann, übergab den ersten nationalen Netzentwicklungsplan (NEP 2012) an den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie (BMWi), Dr. Philipp Rösler. Die BNetzA hatte zuvor den von den vier Übertragungsnetzbetreibern entwickelten Entwurf zum Netzentwicklungsplan geprüft und einen Bericht zu Umweltauswirkungen erstellt.
Der Netzentwicklungsplan enthält die Optimierungs-, Verstärkungs- und Ausbaumaßnahmen für ein sicheres und zuverlässiges Übertragungsnetz in den nächsten zehn Jahren. Die BNetzA hat dabei zum jetzigen Zeitpunkt nicht alle von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Ausbaumaßnahmen übernommen. So konnten im Ergebnis für den Netzentwicklungsplan 2012 51 der 74 vorgeschlagenen Maßnahmen bestätigt werden - darunter drei der vier Höchstspannungsgleichstromübertragungskorridore.
Bis 2022 weist der Netzentwicklungsplan einen Ausbaubedarf von 2.800 Kilometern in neuen Trassen und einen Optimierungs- und Verstärkungsbedarf von 2.900 Kilometern in bestehenden Trassen aus.
Bundesbedarfsplan: Gesetzentwurf beschlossen
Am 25. April 2013 hat der Bundestag das Bundesbedarfsplangesetz beschlossen, dessen Entwurf (PDF: 110 KB) das Bundeskabinett im Dezember 2012 verabschiedet hatte. Der Gesetzentwurf übernimmt in den Bundesbedarfsplan sämtliche Vorhaben, die die BNetzA Ende November im ersten nationalen Netzentwicklungsplan bestätigt hatte.
Im Bundesbedarfsplan wird festgelegt, welche Ausbauvorhaben im Übertragungsnetz energiewirtschaftlich notwendig und von vordringlichem Bedarf sind.
Der Bedarfsplan enthält insgesamt 36 Vorhaben, darunter auch Pilotprojekte für eine verlustarme Übertragung hoher Leistungen über große Entfernungen (Gleichstromübertragungsleitungen) mit Korridoren, auf denen insbesondere der in Windenergieanlagen erzeugte Strom von Norden nach Süden transportiert werden kann. Zwei dieser Vorhaben können, wenn technisch und wirtschaftlich effizient, teilweise auch als Erdkabel errichtet werden. Auch Projekte für den Einsatz von Hochtemperaturleiterseilen sind im Bedarfsplan vorgesehen. Bevor über einen großflächigen Einsatz entschieden wird, sollen diese Pilotprojekte Erkenntnisse zur wirtschaftlichen und technischen Einsetzbarkeit sowie zu den Umweltauswirkungen dieser neuen Technologien bringen. Die Übertragungsnetzbetreiber berichten jährlich über ihre Erfahrungen mit den Pilotprojekten.
Im Bundesbedarfsplan enthalten sind 21 länderübergreifende oder grenzüberschreitende Leitungen. Damit diese einheitlich und schnell realisiert werden können, soll künftig die BNetzA für die entsprechenden Planfeststellungsverfahren zuständig sein. Die Bundesregierung hat am 24. April 2013 den vom BMWi hierzu vorgelegten Entwurf einer Rechtsverordnung verabschiedet, die noch der Zustimmung der Länder im Bundesrat bedarf. Die Länder haben hierzu ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt.
Die abschließende Beratung zum Bundesbedarfsplangesetz im Bundesrat ist für Juni 2013 geplant. Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens können die weiteren Genehmigungs- und Planungsverfahren beginnen und der Verlauf der Leitungen und zugehöriger Anlagen konkret geplant werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Akzeptanz der geplanten Vorhaben ist wesentlich für die Realisierung des Netzausbaus. Daher hat die BNetzA die Bürger in dem Prozess zur Aufstellung des Netzentwicklungsplans frühzeitig und umfassend beteiligt. Der effektiven Einbeziehung der Öffentlichkeit wird auch in den folgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren eine hohe Bedeutung beigemessen.