EU-Binnenmarkt

Containerhafen
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Was ist der EU-Binnenmarkt?

Der europäische Binnenmarkt wird in Artikel 26 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) treffend als "Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages gewährleistet ist", beschrieben.

Der ungehinderte Warentransport über unsere Binnengrenzen ist heute ebenso selbstverständlich geworden wie das ungehinderte Reisen und Niederlassen für EU-Bürger innerhalb der Europäischen Union und weitgehend auch des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), zu dem Island, Liechtenstein und Norwegen gehören. Aber der Weg dahin war weit und reicht bis in die Anfänge der Europäischen Union zurück. Mit dem "Weißbuch zur Vollendung des Binnenmarktes" der Europäischen Kommission von 1985 wurde dem Binnenmarkt neue Schubkraft verliehen und die Verwirklichung des Binnenmarktes bis 1992 beschlossen. Zwanzig Jahre nach der Verwirklichung des Binnenmarktes sind beachtliche Fortschritte zu verzeichnen. Die Einführung der gemeinsamen Währung, des EURO, lässt das Zusammenwachsen der Märkte zu einem einheitlichen europäischen Binnenmarkt auch nach außen erkennbar werden.

Der Binnenmarkt ist jedoch kein statisches Gebilde; politische, wirtschaftliche, soziale und technologische Veränderungen gehen nicht spurlos an ihm vorbei. Er muss an diese angepasst werden und gleichzeitig einen gemeinsamen Weg nach vorne weisen. Auf diese Weise kann er seinen Beitrag zur volkswirtschaftlichen Genesung Europas leisten. Die Vollendung des Binnenmarktes ist deshalb eine europäische Daueraufgabe.

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