Ihr EU-Service-Ministerium
Hier finden Sie Informationen zu SOLVIT Deutschland und zur Online-Förderdatenbank des Bundes. Die wichtigsten externen Angebote zum Thema Europa haben wir für Sie in einer Link-Liste zusammengestellt.
SOLVIT - Effiziente Problemlösung in Europa
Was ist SOLVIT?
SOLVIT ist ein Online-Netzwerk, in dem alle EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um auf pragmatische Weise Probleme von Bürgern und Unternehmen zu lösen, die durch die fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktvorschriften durch Behörden entstehen. Die deutsche SOLVIT-Stelle befindet sich im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Die Inanspruchnahme von SOLVIT ist kostenlos.
Wann kann SOLVIT Ihnen helfen?
Sie können SOLVIT Deutschland einschalten, wenn Sie der Meinung sind, dass eine Behörde eines anderen Mitgliedstaates in einem konkreten, Sie betreffenden Fall die Binnenmarktvorschriften des EU-Gemeinschaftsrechts fehlerhaft anwendet, zum Beispiel bei
- der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen,
- dem Marktzugang von Waren und Dienstleistungen,
- Ansprüchen aus dem Bereich der Sozialen Sicherheit,
- Steuerfragen,
- der Niederlassung als Selbstständiger oder als Unternehmen.
Nicht weiterhelfen kann SOLVIT dagegen,
- wenn Sie bereits ein Gerichtsverfahren in der gleichen Sache eingeleitet haben
- wenn Ihre Beschwerde keine Behörde, sondern eine Privatperson oder ein privates Unternehmen (z.B. Banken) in einem anderen Mitgliedstaat betrifft (hier kann u.U. das Netz der Europäischen Verbraucherzentren weiterhelfen)
wenn Sie allgemeine Fragen zum Europäischen Binnenmarkt und Ihren Rechten und Möglichkeiten als Bürger der Europäischen Union haben. Hierfür wenden Sie sich bitte an:
- Europa für Sie: Praktische Informationen über Ihre Rechte und Möglichkeiten in der EU
- Europa für Sie - Beratung: kostenlose Einzelfall-Informationen und Ratschläge im Zusammenhang mit Ihren Rechten im Binnenmarkt
- Europe Direct, kostenlose Telefon-Hotline 00 800 / 6 7 8 9 10 11: Allgemeine Informationen für Bürger über die Europäische Union
- Enterprise Europe Netzwerk in Deutschland für Unternehmen
- Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit für Fragen zum Thema "Arbeiten in Europa"
- wenn Sie sich über Organe und Institutionen der EU (insbesondere die Europäische Kommission) beschweren wollen (richtiger Ansprechpartner für Bürger und Unternehmen ist insoweit der Europäische Bürgerbeauftragte).
Wie arbeitet SOLVIT?
Um Ihr Anliegen zu melden, füllen Sie am besten das SOLVIT Formular (s. Downloads) aus und senden es per E-Mail, Fax oder Post an die deutsche SOLVIT Stelle. Bitte fügen Sie auch Kopien eines eventuellen Schriftwechsels mit der betroffenen Behörde und sonstiger relevanter Dokumente bei. Wir prüfen sodann, ob in Ihrem Fall Binnenmarktvorschriften fehlerhaft angewandt worden sind. Fällt Ihre Beschwerde in diesen Rahmen, kontaktieren wir die SOLVIT-Stelle im betroffenen Mitgliedstaat und bitten um Klärung. Gemeinsam mit der SOLVIT-Stelle dieses Mitgliedstaates und in Zusammenarbeit mit der von Ihnen angegebenen Behörde versuchen wir dann, innerhalb von zehn Wochen eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
Umgekehrt wird die deutsche SOLVIT-Stelle auch gegenüber deutschen Behörden tätig. Dies geschieht in der Regel auf Initiative von SOLVIT-Stellen anderer Mitgliedstaaten.
Bitte beachten Sie, dass das Einreichen einer Beschwerde bei SOLVIT nicht zur Aussetzung von Fristen führt, die nach nationalem Recht einzuhalten sind, um Rechtsansprüche geltend zu machen.
Die Einschaltung von SOLVIT ist immer ein informelles Verfahren, das die Behandlung Ihres Falles beschleunigen soll. Die Lösungsvorschläge sind jedoch nicht bindend und können nicht angefochten werden. Nicht immer können wir eine interessengerechte Lösung anbieten, aber in vielen Fällen können wir weiterhelfen!